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Polizei: Besondere Altersgrenze steigt
Brandenburgs Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten müssen künftig länger bis zu ihrer Pensionierung arbeiten. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke sowie den Stimmen der Grünen verabschiedete der Landtag das Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts in Brandenburg, das eine entsprechende Regelung enthält. Damit steigt die Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte ab dem Jahrgang 1954 im mittleren Dienst schrittweise von 60 auf 62 Jahre, im gehobenen Dienst von 60 auf 64 Jahre. Beschäftigte des höheren Dienstes können erst mit dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Die GdP protestierte gegen „unsägliche Regelungen“ und die deutschlandweit schärfste Anhebung für Polizistinnen und Polizisten. In den Wochen
zuvor hatte sie bereits zahlreiche Aktionen durchgeführt um den Abgeordneten des Landtages ihre Position zu verdeutlichen. Das Land will durch die Altersanhebung Pensionsausgaben sparen.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 11-12/2013