Polizei: GdP fordert 1:1 Abgeltung der Bereitschaftszeiten

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen

 

 

Zur Übersicht aller Meldungen für Polizeibeamte

Polizei: GdP fordert 1:1 Abgeltung der Bereitschaftszeiten

Nachdem in Gesprächen mit Innenminister Ralf Jäger (SPD) keine Einigung über die Frage der Vergütung von Bereitschaftszeiten für Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen erzielt werden konnte, wird die GdP Musterverfahren gegen das Land anstrengen. Die GdP fordert, dass in Nordrhein-Westfalen – genauso wie in Niedersachsen – Bereitschaftszeiten aus geschlossenen Einsätzen im Rahmen von Castor-Transporten für die Jahre 2005 bis 2011 rückwirkend eins zu eins als Freizeit vergütet werden und darüber hinaus zukünftig diese Vergütung für länderübergreifende geschlossene Einsätze generell festgeschrieben wird. Damit betroffene Beamtinnen und Beamten von dem angestrebten Musterverfahren profitieren, müssen sie auch in Zukunft bei jedem länderübergreifenden geschlossenen Einsatz eine entsprechende Abgeltung der geleisteten Bereitschaftszeiten geltend machen. Musteranträge will die GdP kurzfristig zur Verfügung stellen. Innenmister Jäger hat erklärt, dass er die Anträge bis zur Entscheidung über die Musterverfahren ruhend stellen wird.

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 02/2014


 

mehr zu: Aktuelles für Polizeibeamte
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2023