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Polizei: GdP kritisiert Kostendämpfungspauschale
Nach monatelanger Spardebatte hat der Landtag das Haushaltsgesetz 2014 und das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Vehement hatte die GdP gegen die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht protestiert, am Ende vergebens. Nun kommen auf die Beihilfeberechtigten jährlich folgende Kürzungen zu: in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 80 Euro, in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 11 140 Euro, in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 200 Euro, sowie 320 Euro und mehr ab Besoldungsgruppe A 16. Der GdP-Landesbezirk ließ verkünden, er prüfe derzeit, ob rechtliche Schritte gegen die Kostendämpfungspauschale unternommen werden können.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 02/2014