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Polizei: Warnparka im Polizeidienst
Auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei stellte der Polizei-Hauptpersonalrat beim Innenministerium im März den Antrag, die operativen Kräfte der Polizei aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen, im Rahmen der bereits erfolgten Gefährdungsbeurteilung des Wach- und Wechseldienstes, zukünftig mit einem Warnparka auszustatten. Diesem Antrag stimmte das brandenburgische Innenministerium des Landes jetzt grundsätzlich zu. 400 vorrätige Parka sollen vorrangig an die Beschäftigten des Wach- und Wechseldienstes ausgeliefert werden. 2015 könnten dann weitere Warnparka beschafft werden. Voraussetzung dafür seien allerdings verfügbare Haushaltsmittel für diese Sicherheitsausstattung, so das Innenministerium.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 06/2014