
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..
Herzlich Willkommen
Informationen für Beschäftigte der Polizei und im Polizeivollzugsdienst
Beschäftigte der Polizeien des Bundes und der Länder bzw. im Polizeivollzugsdienst
Polizeivollzugsbeamte sind Besmte bei den Polizeien des Bundes und der Länder, die hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Ihre Aufgaben umfassen die Abwehr von Gefahren, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den allgemeinen Wach- und Streifendienst, bei dem sie sowohl im Außendienst (Streife fahren, Tatorte sichern) als auch im Innendienst (Anzeigen zu Straftaten aufnehmen, Berichte schreiben usw.) tätig sind.
Es gibt im Polizeidienst verschiedene Laufbahnen (mittlerer, gehobener, höherer Dienst) und sie können bei der Landespolizei oder der Bundespolizei beschäftigt sein. Im Regelfall erfolgt die Anstellung im Beamtenverhältnis.
Aufgaben und Tätigkeiten
Gefahrenabwehr:
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Strafverfolgung:
Verfolgung von Straftaten, Aufklärung von Verbrechen, Befragung von Zeugen und Festnahme von Verdächtigen.
Ordnungsdienste:
Regelung des Straßenverkehrs, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Sicherung von Unfallstellen.
Innendienst:
Aufnahme von Anzeigen, Erstellung von Berichten, Bearbeitung von Anrufen und allgemeine administrative Aufgaben.
Einsatzbereiche
Landespolizei:
Der Zuständigkeitsbereich ist in der Regel auf das jeweilige Bundesland beschränkt.
Bundespolize
Zuständig für grenzpolizeiliche Aufgaben, Bahnhöfe, Flughäfen und grenzüberschreitende Kriminalität.
Laufbahnen
Mittlerer Dienst: Überwiegend im Wach- und Streifendienst tätig.
Gehobener Dienst: Übernimmt zusätzlich anspruchsvollere Aufgaben in der Verwaltung, ist oft in der Ausbildung von Nachwuchskräften tätig und kann für Spezialverwendungen ausgebildet werden.
Höherer Dienst: Aufgaben in der Führung und Leitung der Polizei.
Diese Website versucht spezielle Informationen für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst bzw. der Bereiche, die der Polizei und Sicherheit zuzuordnen sind, bereitstellen.
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Allgemeines für Beschäftigte bei der Polizei Beamten-Magazin und Ratgeber für den öffentlichen Dienst |
Rechtsvorschriften für den Polizeibereich: Andere Websites für Polizisten: Link-TIPPS für Beamte und Tarifkräfte www.hotelverzeichnis-online.de www.urlaubsverzeichnis-online.de
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Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
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Red 20231020 / 20231002 / 20200617 / 20251112