Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelles für Polizeibeamte: Witthaut: Stellenwert der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erhöhen; 28.09.2011

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Aktuelles für Polizeibeamte:

Witthaut: Stellenwert der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erhöhen

Berlin/Wiesbaden. Defizite in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität kritisierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, am Rande des Fachsymposiums "Organisierte Kriminalität - Phänomen-und Rechtsentwicklung" des Bundeskriminalamtes (BKA) heute in Wiesbaden. Witthaut: "Es wird immer deutlicher spürbar, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nicht mehr den Stellenwert besitzt, den sie zum Schutze unserer Gesellschaft haben müsste."

Die angespannte Personalsituation bei den Polizeien von Bund und Ländern, die sehr hohen rechtlichen Hürden in Deutschland, die strategisch gegen die Polizei und Justiz ausgerichteten Verhandlungs- und Prozessstrategien der Rechtsanwälte mit ihren Verzögerungstaktiken, liefen einer adäquaten Bekämpfung der Organisierten Kriminalität entgegen.

Witthaut: "Die Gegenseite verfügt über personelle und finanzielle Mittel, von denen die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland nur träumen können. Gegenüber dieser kriminellen Macht droht der Rechtsstaat in die Knie zu gehen." Witthaut forderte, das Institut der Vermögensabschöpfung noch intensiver anzuwenden und Rechtsgrundlagen aus dem Steuerrecht besser zu nutzen. Deutlich werde auch, dass die immer noch nicht geregelte Vorratsdatenspeicherung eine Lücke im Sicherheitsbereich darstellt.

Quelle: Pressemeldung der Gewerkschaft der Polizei - Bundesvorstand (GdP), 28.09.2011


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