Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Polizei: Neue Vorschrift für Aufwandsentschädigungen Red

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Aufwandsentschädigung neu geregelt

Am 1. Juli 2014 trat die brandenburgische Polizei-Aufwandsentschädigungsverwaltungsvorschrift in Kraft. Damit werden die pauschalen Regelungen über Aufwandsentschädigungen für Fahndungskosten, Bekleidungszuschuss, Haltung von Diensthunden oder auch die Reinigungspauschalen zusammengefasst.

Im Rahmen des durchgeführten Beteiligungsverfahrens konnte die GdP mehrere Forderungen durchsetzen. So beträgt die Diensthundebetreuungspauschale nun 85 Euro und es wird nicht mehr zwischen Erst- und Zweithund unterschieden. Darüber hinaus wurde die Fahndungskostenpauschale sowie Bekleidungspauschale im kriminalpolizeilichen Außendienst auf 20 Euro erhöht. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Bekleidungspauschale bleiben überwiegend bestehen, wobei sie nur bei Tätigkeiten im Außendienst gezahlt wird. Der Berechtigtenkreis der Bekleidungskostenpauschale wurde auf Polizeivollzugsbeamten des Einsatztrupps Videoüberwachung der Verkehrspolizei sowie Personenschützer ausgeweitet. Die Verordnung gilt sinngemäß für die Tarifbeschäftigten.

Quelle: Newsletter INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte vom Juni 2014


 

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