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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
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>>>zur Übersicht Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV): § 48 Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
§ 48 Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
(1) Wer die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung.
(2) Wer die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält zudem eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über die erbrachten Ausbildungsleistungen. In der Bescheinigung ist anzugeben, welche Ausbildungsinhalte absolviert und welche Rangpunkte in den Ausbildungsabschnitten erreicht worden sind.
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Red 20250914