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Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) - Übersicht -
Bundespolizeibeamtengesetz vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250).
Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften
§ 2 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
§ 3 Laufbahnen; Verordnungsermächtigung
§ 5 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 6
Abschnitt II
Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei
§ 10 Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
§ 11 Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen
§ 12 Erstattung der Kosten eines Studiums
§ 12a Erstattung der Kosten einer Fortbildung
Abschnitt III
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
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Red 20231031 / 20250915