Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV): § 12 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV): § 12 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils

 

§ 12 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils

(1) Nach jedem Abschnitt des mündlichen Teils des Auswahlverfahrens bewerten die Mitglieder der Auswahlkommission unabhängig voneinander die mit dem Teilabschnitt überprüften Kompetenzbereiche jeder Bewerberin und jedes Bewerbers.

(2) Am Ende des mündlichen Teils führt die Auswahlkommission eine Beratung durch, in der die Bewertungen für die einzelnen Kompetenzbereiche der Teilabschnitte festgelegt werden. Aus den Bewertungen für die Kompetenzbereiche der Teilabschnitte wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Punktzahl für den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens berechnet.

(3) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber in jedem Teilabschnitt, für den eine Mindestpunktzahl vorgesehen ist, die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat.


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Red 20250914

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