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Aktuelles für Polizeibeamte:

Regierung muss unverzüglich neues Gesetz vorlegen

Berlin. Mit dem heutigen Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Vorratsdatenspeicherung haben die Richter dem Gesetzgeber erneut eine schallende Ohrfeige verpasst", sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, heute in Berlin. Wiederum habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen wurde. Der Gesetzgeber müsse nun, so forderte der GdP-Vorsitzende, unverzüglich ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe.

Konrad Freiberg: „Natürlich respektieren wir die Entscheidung des Gerichts. Die Richter haben auf bestehende Ängste in der Bevölkerung reagiert."

Der GdP-Vorsitzende weiter: „Gut ist, dass die Karlsruher Richter die Vorratsdatenspeicherung für die Zukunft nicht ausgeschlossen haben. Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert." Das Gericht habe, so Freiberg, die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Und dies, so Freiberg, vor dem Hintergrund eines jahrelangen massiven Personalabbaus bei der Polizei.

Freiberg: „Gespeicherte Telekommunikationsdaten wurden bisher nur eingesehen, wenn einerseits eine richterliche Anordnung vorlag und andererseits schwere Straftaten vom Mord über Drogenhandel bis zum Terrorismus aufgeklärt werden sollten. Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft die Aufklärung dieser Straftaten noch auf dem selben hohen Niveau wie bisher möglich ist."

Quelle: Pressemeldung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 02.03.2010

 


 

 

 

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