Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aus der Polizei: Polizeizulage

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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Aktuelles aus der Polizei: Polizeizulage 

Information zur Berücksichtigung der Polizeizulage für am 31. Dezember 2023 vorhandene Ruhegehaltsempfänger1

Der Bundestag hat mit dem BBVAnpÄnG 2023/20242 beschlossen, dass die Polizeizulage in Höhe des beim letzten Bezug geltenden Betrages unter den folgenden Voraussetzungen bei der Berechnung des Ruhegehalts auf Antrag hin ruhegehaltfähig zu berücksichtigen ist.

Anspruchsberechtigt sind Ruhegehaltsempfänger (aber nicht Hinterbliebene), deren Ruhestand
- nach dem 31. Dezember 2007 (Besoldungsgruppen ab A 10)
- nach dem 31. Dezember 2010 (Besoldungsgruppen A 1 bis A 9) begann oder
- vor den genannten Zeitpunkten begann und die erstmalig die Polizeizulage nach dem 1. Januar 1999 erhalten haben
und
- die mindestens 10 Jahre3 zulageberechtigend verwendet wurden oder
- die mindestens 2 Jahre zulageberechtigend verwendet wurden, bei Vorliegen mindestens einer der beiden folgenden Voraussetzungen:

- Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit, die der Beamte oder Soldat ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes erlitten hat
- Laufbahn- oder Verwendungswechsel nach amtsärztlich festgestellter Polizei- bzw. Feldjägerdienstuntauglichkeit wegen einer ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes erlittenen Krankheit, Verwun- dung oder sonstigen Beschädigung

Bei Erfüllung der o. g. Voraussetzungen wird sich in der Regel Ihr Ruhegehalt erhöhen (Ausnahme z. B. beim Bezug einer Mindestversorgung).

Berechnungsbeispiel (Höhe Polizeizulage und Ruhegehaltssatz sind nur beispielhaft): zuletzt bezogener Betrag der Polizeizulage 133,75 Euro

133,75 Euro x Einbaufaktor 0,9901 x individueller Ruhegehaltssatz 68 % = 90,05 Euro

Das erdiente Ruhegehalt erhöht sich in diesem Fall um 90,05 Euro brutto.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch an Ihre Versorgungsstelle (Service-Center der Generalzolldirektion) zu richten. Wird der Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt, wird die Polizeizulage ab 1. Januar 2024 berücksichtigt, ansonsten ab Beginn des Antragsmonats. Das Antragsformular steht für Sie auf der Homepage der Service-Center4 zur Verfügung. Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie unaufgefordert Bescheid.

Hinweise zur Dauer der Umsetzung:

Anspruchsberechtigt sind mehrere zehntausende Ruhegehaltsempfänger. Für die Bearbeitung der Anträge sind eine enorme Zahl von Personal- und Besoldungsakten der Antragsteller händisch zu prüfen. Deshalb wird sich die Umsetzung und damit die Auszahlung nicht nur in Einzelfällen über einen längeren Zeitraum hinziehen. Selbstverständlich werden zustehende Be-träge entsprechend den gesetzlichen Regelungen nachgezahlt. Auf meine Weisung hin werden die Service-Center der Generalzolldirektion zur Bewältigung des außerordentlichen Erfüllungs-aufwandes bis Ende 2025 weder Eingangsbestätigungen erteilen noch Anfragen zum Bear-beitungsstand beantworten. Wir bitten, von Nachfragen bei Ihrer Versorgungsstelle abzusehen und werben für diese Maßnahme um Ihr Verständnis.

1 Für eine bessere Lesbarkeit wurde im gesamten Dokument auf ein Gendern verzichtet
2 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
3 Die Zeit des Bezugs einer Ausgleichszulage kann nicht in die Verwendungszeit von 10 und 2 Jahren einbezogen werden

Quelle: Mehr Informationen zur Beamtenversorgung der Beamten finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/versorgung_node.html


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Red 20250622

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