Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Saarland: kein Anspruch auf Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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Freie Heilfürsorge

Derzeit besteht im Saarland kein Anspruch für Polizeivollzugsbeamte nach freier Heilfürsorge. Allerdings wird dies von Den Gewerkschaften immer wieder gefordert. Siehe Pressemeldung der GdP Saarland

 

GdP Saarland fordert Einführung der freien Heilfürsorge

Nach Ansicht der saarländischen Gewerkschaft der Polizei (GdP) gebietet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seinen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. In anderen Bundesländern können die Kolleginnen und Kollegen bis zum Ablauf des Jahres 20XX entscheiden, ob sie weiterhin privat versichert sein möchten oder die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Die Versicherungsleistungen der freien Heilfürsorge kann man mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Im Gegenzug sparen Anspruchsnehmerinnen und -nehmer im Jahr einen vierstelligen Euro-Betrag.

Die freie Heilfürsorge erfährt derzeit ihren Einzug in verschiedene Bundesländer. Nach unseren Informationen wird Rheinland-Pfalz nun ebenfalls schnellstmöglich ein entsprechendes Modell einführen und wäre somit das zwölfte Bundesland, das für seine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die Alimentation im Krankheitsfall übernimmt. Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine spezielle Art der Fürsorge. Die freie Heilfürsorge gehört weder zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommt insbesondere denjenigen Berufsgruppen zugute, deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich angesehen wird.

Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, sagte: „Steigende Gewalt sowie eine schlechte Besoldung sollten für die Landesregierung Gründe genug sein, die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte einzuführen. Will das Saarland auf dem Arbeitsmarkt ‘Polizei’ konkurrenzfähig bleiben, muss investiert werden! Bei knapp 2500 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Saarland sind die Kosten für unser Bundesland mit voller Staatskasse überschaubar. Die Gewerkschaft der Polizei erwartet Antworten und eine schnelle Umsetzung der Initiative. Wir möchten keine Polizei zweiter Klasse sein!“

Quelle: Pressemeldung der GdP Saarland vom 31. Oktober 2018


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Red 20231025

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