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Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV) - Inhaltsverzeichnis -
Bremische Heilfürsorgeverordnung (BremHfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2002 (Brem.GBl. 2002, S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 09. März 2010 (Brem.GBl. S. 249)
§ 1 - Heilfürsorgeberechtigter Personenkreis
§ 2 - Umfang der freien Heilfürsorge
§ 3 - Gesundheitsfürsorge, ambulante allgemein-medizinische und fachärztliche Behandlungen
§ 4 - Leistungen zur Früherkennung und zur Verhütung von Krankheiten
§ 4a - Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
§ 5 - Zahnärztliche Behandlungen
§ 7 - Arznei- und Verbandmittel
§ 8 - Heilmittel, Heilbehandlungen
§ 10 - Häusliche Krankenpflege
§ 12 - Fahr- und Transportkosten
§ 16 - Heilfürsorge bei Bestehen einer freiwilligen Krankenversicherung
§ 17 - Beihilfe bei Inanspruchnahme von freier Heilfürsorge
§ 20 - Verwaltungsvorschriften
§ 22 - (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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Red 20231024