Neu aufgelegt: März 2025 |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Auch für den Bereich der Polizei und Polizeivollzug geeignet (u.a. polizeivollzugsbeamte.de). Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden |
.
Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - HFVO)
vom 16. Dezember 2010, letzte berücksichtigte Änderung - Inhaltsübersicht und § 32 geändert (LVO v. 25.11.2020, GVOBl. S. 922).
Aufgrund des § 11 3 Abs. 3 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes verordnet das Innenministerium, aufgrund des § 112 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:
Inhaltsübersicht:
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Art und Umfang der Heilfürsorgeleistungen
§ 3 Ausschluss der Heilfürsorge
§ 4 Voraussetzung der Kostenübernahme
Abschnitt II
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
§ 7 Medizinische Vorsorgeleistungen
§ 9 Besondere Vorsorgeleistungen
Abschnitt III
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Abschnitt IV
Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
§ 11 Gesundheitsuntersuchungen
Abschnitt V
Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
§ 17 Arznei- und Verbandmittel
§ 24 Stationäre und ambulante Hospizleistungen
§ 25 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Abschnitt VI
Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 26 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
Abschnitt VII
Leistungen für Fahrkosten
Abschnitt VIII
Schlussvorschriften
§ 28 Leistungen bei Behandlung im Ausland
§ 30 Übergangsregelung Feuerwehr
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231025