
|
Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): |
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE für nur 15 Euro
Zum Komplettpreis von 15,00 Euro - Laufzeit 12 Monate - bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. polizeivollzugsbeamte.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle zehn Bücher, davon fünf eBooks, z.B. Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) >>>zum herunterladen, lesen und ausdrucken
>>>zur Übersicht der Heilfürsorgeverordnung (HFVO)
Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - HFVO): § 5 Träger der Heilfürsorge
§ 5 Träger der Heilfürsorge
(1) Die Dienstherren schließen im erforderlichen Umfang Verträge über die nach dieser Verordnung zu gewährenden Leistungen, insbesondere mit
1. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, um die Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Personen und die Vergütung der Vertragsleistungen im Rahmen des § 75 Abs. 3 SGB V sicherzustellen,
2. anderen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern,
3. anderen Rechtsträgern, die für den Dienstherrn Heilfürsorgeleistungen nach dieser Verordnung gewähren.
(2) Die Dienstherren stellen Behandlungsscheine, Kostenübernahmeerklärungen oder Krankenversichertenkarten aus, die grundsätzlich von den Heilfürsorgeberechtigten vor Beginn der Behandlung vorzulegen sind.
|
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231025