Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - H10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP):
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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

PDF-SERVICE für nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von 15,00 Euro - Laufzeit 12 Monate - bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. polizeivollzugsbeamte.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle zehn Bücher, davon fünf eBooks, z.B. Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) >>>zum herunterladen, lesen und ausdrucken


 

>>>zur Übersicht der Heilfürsorgeverordnung (HFVO)



Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - HFVO): § 10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

 

Abschnitt III
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 

§ 10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Heilfürsorgeberechtigte haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe, Schwangerschaftsgymnastik und sonstige notwendige vorbereitende Maßnahmen auf die Geburt, ausgenommen Wickelkurse. §§ 24c bis h SGB V gelten entsprechend.


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Red 20231025

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