Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Polizeivollzugsbeamte: Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV): § 2 Die freie Heilfürsorge umfasst

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV)

 

§ 2 Die freie Heilfürsorge umfasst

1. für die nach § 1 Nrn. 1 und 2 Berechtigten

a) vorbeugende Gesundheitsfürsorge,

b) allgemeine ärztliche Betreuung,

c) ärztliche Untersuchung und Behandlung,

d) zahnärztliche Untersuchung und Behandlung,

e) stationäre Beobachtung. Untersuchung und Behandlung in den Krankenabteilungen der Bereitschaftspolizei und in Krankenhäusern,

f) Kuren und besondere Heilverfahren in Bädern, Kuranstalten und Heilstätten, einschließlich der Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln,

2. für die nach § 1 Nr. 3 Berechtigten Maßnahmen nach Nummer 1 Buchst. a bis e, soweit sie während der Teilnahme der Berechtigten an Einsätzen und Übungen durchgeführt werden müssen. Scheidet ein Berechtigter aus dem Anlaß, der diese Maßnahmen notwendig macht, vorzeitig und endgültig aus einem Einsatz oder einer Übung aus, so wird ihm von diesem Zeitpunkt an freie Heilfürsorge nicht mehr gewährt; jedoch werden die Kosten übernommen, die durch den notwendigen Transport zu einem Arzt oder Krankenhaus entstehen.


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Red 20231024 / 20231020 / 20220412

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