Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung - BPolHfV) - VVBPolHfV -

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung - BPolHfV) - VVBPolHfV -

Nach § 20 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV) vom 22. Mai 2014 erlässt das Bundesministerium des Innern nachfolgende Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung.

Die in dieser Verwaltungsvorschrift verwendeten personenbezogenen Funktions-, Status- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

Inhaltsübersicht

0. Anspruch

a)  Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
b) Familienangehörige
c) Patientenstatus

1. Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
1.1 Zweck der Heilfürsorge
1.2 Eigenverantwortung
1.3 Mitwirkungspflicht
2. Sachleistungsprinzip
2.1 Kostenerstattung
2.2 Zuzahlungen gemäß SGB V
3. Heilfürsorgekarte
3.1 Anforderungen von HfK und HfK-Z
3.2 Fehlende HfK bzw. HfK-Z beim Arztbesuch
3.3 Ausgabe von HfK gemäß § 3 Satz 2 BPolHfV
3.4 Anwendung der HfK-Z
3.5 Wechsel der HfK und HfK-Z
4. Leistungen
4.1 Leistungen bei Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschaft
4.2 Häusliche Krankenpflege
4.3 Haushaltshilfe
4.4 Rehabilitationssport und Funktionstraining
4.5 Dienstunfallbedingte Behandlungen
4.6 Einzelfallentscheidungen
5. Ärztliche Versorgung außerhalb der Bundespolizei
6. Ärztliche Versorgung in der Bundespolizei
7. Behandlung in Notfällen
8. Zahnärztliche Behandlung
8.1 Zahnmedizinische Versorgung
8.2 Zahnersatz
8.3 Professionelle Zahnreinigung
8.4 Kieferorthopädische Behandlung
8.5 Gutachterverfahren
8.6 Datenaustausch
9. Arznei- und Verbandmittel
10. Heilmittel
11. Hilfsmittel
12. Krankenhausbehandlung
12.1 Kostenübernahmeerklärung
12.2 Belegarztbehandlung
12.3 Anspruch auf 2-Bett-Zimmer und wahlärztliche Leistungen
13. Organtransplantationen
14. Leistungen zur Rehabilitation und medizinische Vorsorgemaßnahmen 23
14.1 Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation
14.2 Anschlussheilbehandlung
14.3 Psychosomatisches Heilverfahren
14.4 Entwöhnungsbehandlung
14.5 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
14.6 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
15. Fahrkosten
15.1 Krankentransport mit bundespolizeieigenen Fahrzeugen
15.2  Rehabilitationsmaßnahmen
16. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
17. Dienstlicher Aufenthalt im Ausland
18. Privater Aufenthalt in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz
19. Privater Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz
20. Schlussbestimmungen
21. Inkrafttreten

Anlage 1 - Übersicht Zuzahlungen

Anlage 2 - Anleitung Antrag auf Einzelfallentscheidung


Vorteile für den öffentlichen Dienst

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Red 20231020

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