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Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): |
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
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>>>zur Übersicht der Berliner Verordnung der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamten (HfVO)
Berlin: Verordnung über die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (HfVO)
§ 2 Zweck der freien Heilfürsorge
(1) Die freie Heilfürsorge dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit der Beamtinnen und Beamten. Die heilfürsorgeberechtigten Personen bleiben auch bei Nichtinanspruchnahme der Heilfürsorge im dienstlichen Interesse in polizeiärztlicher Überwachung.
(2) Die bei der Durchführung der Heilfürsorge entstehenden Kosten trägt der Dienstherr, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
(3) (aufgehoben)
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Red 20231020