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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
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>>>zur Übersicht der Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamten in Brandenburg
Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Brandenburgische Polizei-Heilfürsorgeverordnung - BbgPolHV)
§ 8 Schwangerschaft und Entbindung
(1) Die Heilfürsorge umfasst die ärztliche Versorgung während der Schwangerschaft.
(2) Aus Anlass der Entbindung in einer Entbindungs- oder Krankenanstalt werden aus Mitteln der Heilfürsorge Behandlungs- und Pflegekosten gewährt. Für das Neugeborene werden lediglich die Unterbringungs- und Betreuungskosten aus Heilfürsorgemitteln, längstens jedoch für die Dauer von sechs Tagen nach der Entbindung, übernommen. Bei Hausentbindungen werden die Kosten für die Hebamme oder den Entbindungspfleger und die Ärztin oder den Arzt übernommen.
(3) Im Übrigen werden die Kosten für Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers in demselben Umfang übernommen, wie die gesetzliche Krankenversicherung diese Leistungen gewährt.
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Red 20231023