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Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): |
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
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>>>zur Übersicht der Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamten in Brandenburg
Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Brandenburgische Polizei-Heilfürsorgeverordnung - BbgPolHV)
§ 10 Psychotherapie
(1) Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden nur übernommen, wenn eine derartige Behandlung der Heilung oder Besserung einschließlich der medizinischen Rehabilitation einer Krankheit dient und diese Krankheit ärztlich festgestellt wurde.
(2) Vor Beginn der Behandlung ist entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Polizeiärztin oder dem Polizeiarzt zu stellen, in dem die Indikation der gewählten Behandlungsmethode zu begründen ist.
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Red 20231023