Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Hamburgische Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO): § 24 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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>>>zur Übersicht der Hamburgischen Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO)


Hamburgische Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO): § 24 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

 

Abschnitt VI
Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit 

§ 24 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

(1) Bei dauernder Pflegebedürftigkeit werden neben den übrigen in dieser Verordnung vorgesehenen Leistungen die Kosten für notwendige Maßnahmen nach Maßgabe des § 28 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1015), zuletzt geändert am 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423, 2424), in der jeweils geltenden Fassung zur Hälfte übernommen.

(2) Leistungen der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung sind von den betroffenen Heilfürsorgeberechtigten der für die Gewährung der Heilfürsorge zuständigen Stelle anzugeben.


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Red 20231024

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