Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V): § 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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>>>zur Übersicht der Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung (PolHeilFürsVO M-V)


Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V): § 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

 

§ 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

(1) Den Polizeivollzugsbeamten wird über die Unfallfürsorge hinaus zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Dienstfähigkeit Heilfürsorge gewährt.

(2) Heilfürsorge wird für die Zeit gewährt, in der der Polizeivollzugsbeamte oder die Polizeivollzugsbeamtin Dienst- oder Anwärterbezüge erhält. Dienstbezüge in diesem Sinne sind auch gekürzte Dienst- oder Anwärterbezüge sowie Mutterschaftsgeld. Heilfürsorge wird auch während der Elternzeit gewährt. Der Anspruch erlischt, sobald die Polizeivollzugsbeamteneigenschaft nicht mehr gegeben ist.

(3) Die Heilfürsorgeberechtigten erhalten vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern eine Krankenversichertenkarte für ärztliche Behandlungen. Sie haben vor Beginn der Behandlung die gültige Krankenversichertenkarte vorzulegen.


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Red 20231024

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