Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V): § 21 Übergangsheilfürsorge

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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>>>zur Übersicht der Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung (PolHeilFürsVO M-V)


Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V): § 21 Übergangsheilfürsorge

 

§ 21 Übergangsheilfürsorge

(1) Für Heilfürsorgeberechtigte, die aus dem Polizeivollzugsdienst ausgeschieden sind, kann Heilfürsorge für Erkrankungen weiter gewährt werden, deren Behandlung nicht ohne die Gefahr einer Verschlimmerung unterbrochen werden darf. Die Übergangsheilfürsorge endet spätestens zwei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Polizeivollzugsdienst. Die Gewährung ist nur zulässig, wenn ein anderer Kostenträger nicht vorhanden ist und bedarf der Einwilligung durch den Leitenden Polizeiarzt oder die Leitende Polizeiärztin.

(2) Bei Heilfürsorgeberechtigten, die in den Ruhestand treten oder versetzt werden, können auch Kosten für zahnärztliche Leistungen nach dieser Verordnung bis spätestens zwei Monate nach diesem Zeitpunkt getragen werden, wenn die Behandlung bereits vor dem Zeitpunkt begonnen wurde, in dem der oder die Betroffene in Ruhestand getreten oder versetzt worden ist. Ausgenommen hiervon sind jedoch zahnprothetische Leistungen.

(3) Heilfürsorgeberechtigte, bei denen das Ausscheiden aus dem Polizeivollzugsdienst in absehbarer Zeit bevorsteht, sind bei der Kostenübernahmeerklärung für Zahnersatz in der Bewilligung darauf hinzuweisen, dass nur die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Polizeivollzugsdienst entstandenen Kosten übernommen werden können.


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Red 20231024

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