Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 30 Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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>>>zur Übersicht der Heilfürsorgeverordnung für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA)


Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 30 Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

 

Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen 

§ 30 Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

Aus Anlass von Maßnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung von Krankheiten sowie für Schutzimpfungen werden folgende Aufwendungen aus Mitteln der Heilfürsorge übernommen:

1. ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten nach Maßgabe der hierzu ergangenen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, darüber hinaus kann die oberste Dienstbehörde Inhalt und Umfang weiterer Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bestimmen, deren Aufwendungen durch die Heilfürsorge getragen werden,
2. Schutzimpfungen in dem medizinisch und dienstlich notwendigem Umfang durch den Polizeiarzt einschließlich Medikamentenprophylaxe, ausgenommen jedoch solche aus Anlass privater Auslandsreisen; Kosten für durch andere Ärzte als Polizeiärzte und Polizeivertragsärzte ausgeführte Schutzimpfungen werden nur übernommen, wenn dafür vom Polizeiarzt oder vom Polizeivertragsarzt eine Überweisung vorliegt,
3. Gesundheitsseminare für Heilfürsorgeberechtigte mit speziellem Gesundheitsgefährdungspotential; die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Grundlage eines polizeiärztlichen Gutachtens; näheres über Inhalt und Umfang der Leistungsgewährung sowie zu den bei der Leistungsinanspruchnahme vom Heilfürsorgeberechtigten zu leistenden Eigenbehalte regelt das Ministerium für Inneres und Sport durch Verwaltungsvorschrift;
4. medizinische Vorsorgeleistungen für alleinerziehende Mütter und Väter.

Sofern für ein Kind einer oder eines Heilfürsorgeberechtigten aufgrund einer bestehenden medizinischen Behandlungsbedürftigkeit durch den zuständigen Leistungsträger ein Leistungsbescheid zur Durchführung einer stationären Rehabilitationsbehandlung erteilt wurde, kann die Einbindung der alleinerziehenden Mutter oder des alleinerziehenden Vaters in die Behandlungsmaßnahme in Form der Durchführung einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Durch ein polizeiärztliches Gutachten muss nachgewiesen sein, dass die Einbindung der Mutter oder des Vaters der Vorbeugung oder Stabilisierung des Gesundheitszustands der oder des Alleinerziehenden dient. Durch die Abrechnungsstelle werden Leistungen gemäß § 24 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für längstens drei Wochen erbracht. Heilfürsorgeberechtigte, denen eine derartige Leistung gewährt wird, zahlen eine Kostenbeteiligung gemäß § 24 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.


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Red 20231025

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