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Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): |
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
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Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 28 Voraussetzungen für Pflegeleistungen
§ 28 Voraussetzungen für Pflegeleistungen
Die Abrechnungsstelle entscheidet über die Kostenübernahme aufgrund eines polizeiärztlichen Gutachtens, das zum Vorliegen der Pflegebedürftigkeit sowie zur Art und dem notwendigen Umfang der Pflege Stellung nimmt. Die Gutachtenerstellung hat unter Berücksichtigung von der obersten Dienstbehörde erlassener Richtlinien zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde bei Versicherten der privaten oder sozialen Pflegeversicherung aufgrund eines für die Versicherung erstellten Gutachtens entschieden werden. Die Aufwendungen werden ab Beginn des Monats der erstmaligen Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab dem Zeitraum, von dem an die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
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PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231025