Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 33 Tod des Heilfürsorgeberechtigten

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ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

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>>>zur Übersicht der Heilfürsorgeverordnung für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA)


Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 33 Tod des Heilfürsorgeberechtigten

 

§ 33 Tod des Heilfürsorgeberechtigten

Ist der Heilfürsorgeberechtigte während einer Dienstreise, einer Abordnung oder vor einem dienstlich bedingten Umzug außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678, 685), in der jeweils geltenden Fassung, verstorben, sind die Kosten der Überführung heilfürsorgefähig. Für Heilfürsorgeberechtigte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder in das Ausland abgeordnet sind, sind die Kosten der Überführung in das Inland bis zum Beisetzungsort heilfürsorgefähig.


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Red 20231025

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